| ARBEITGEBERDARLEHEN
Dieses oft zinsgünstige Darlehen des
Arbeitgebers zur Finanzierung von Wohneigentum ihrer
Mitarbeiter ist meistens an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Ist dieses Darlehen zinslos oder der liegt der Zinssatz unter
5,5%, so ist die Differenz als geldwerter Vorteil zu
versteuern.
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