| AVALKREDIT
Beim Avalkredit übernimmt ein
Kreditinstitut selbstschuldnerisch die Bürgschaft. Solche
Bankbürgschaften werden u.a. von Behörden aber auch von
privaten Unternehmungen beantragt z.B. zur Begleichung von
Zahlungsverpflichtungen aus Frachten, Steuern oder Zöllen
oder zur Bezahlung vereinbarter Vertragsstrafen bei nicht
rechtzeitiger Fertigstellung einer Leistung z.B. beim Haus-,
Brücken- oder Straßenbau.
Für die gewährte Bürgschaft zahlt
der Kreditnehmer eine s.g. Avalprovision, die zwischen 1% und
2,5% pro Jahr liegt. Der Vorteil ist, das der Schuldner bei
der Sicherheitsleistung keine Liquidität belastenden Beträge
hinterlegen muss. |