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BAUSPARKREDIT
Die Besitzer eines Bausparvertrages
bekommen in etwa 7 Jahre nach dem Abschluss Informationen von
ihrer Bausparkasse, da der Vertrag dann zuteilungsreif ist –
so sollte es i.d.R. sein. Während der Laufzeit wurde der
Bausparer mit der vereinbarten Rate, oder mehr, bespart, und
der Arbeitgeber und Staat haben sich evtl. mit daran
beteiligt. Jetzt ist die Wartezeit vorbei und das Geld steht
zu ihrer Verfügung.
Meistens hat der Bausparer 40% der
Bausparsumme in den letzten 7 Jahren angespart. Sollten diese
beiden Voraussetzungen erfüllt sein, so steht dem Bausparer
die gesamte Bausparsumme zur Verfügung. Diese setzt sich aus
dem bereits eingezahlten Bausparguthaben und dem Bausparkredit
zusammen. Demzufolge beträgt der Bausparkredit i.d.R. 60% der
Bausparsumme.
Der Bausparer hat oft mehrere Möglichkeiten. Er kann die
Zuteilung ablehnen und darauf warten bis ihm der Vertrag
erneut zugeteilt wird. Das ist sinnvoll, wenn er das Geld oder
den angebotenen Bausparkredit im Moment nicht in Anspruch benötigt,
oder er nimmt die Zuteilung an.
Jetzt hat der Bausparer zwei Möglichkeiten,
er kann sich die angesparte Summe auszahlen lassen und muss
das Geld, insofern keine Wohnungsbauprämie darin enthalten
ist, noch nicht einmal für den Wohnungsbau verwenden. Ist
eine Wohnungsbauprämie enthalten, sollte mit dem Geld ein
Haus gekauft, gebaut, renoviert oder ein Bauplatz gekauft
werden. Dazu sind die benötigten Nachwiese zu erbringen, da
die Prämie sonst zurück erstattet werden muss.
Oder man greift auf den Bausparkredit zurück. Dieser wird nur
für wohnwirtschaftliche Zwecke gegeben, welche anhand
entsprechender Belege etc. nachzuweisen sind.
Nimmt der Bausparer den Bausparkredit
in Anspruch bekommt er jetzt einen Kredit mit einem niedrigen
Effektivzinssatz, was den geringeren Zinssatz während der
Ansparphase wiederum rechtfertigt und gut macht. Außerdem
kommt es dem Bausparer zugute, dass er den Kredit mit einer
langen Laufzeit wählen kann. |