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WER
ODER WAS IST "DIE SCHUFA"?
Die Schufa Holding AG ist ein
privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von der
kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der Schufa
Holding AG ist Wiesbaden. Ihr Geschäftszweck ist, ihre
Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Die SCHUFA
verwaltet Daten von fast 75% aller Deutschen und beabeitet pro
Jahr mehr als 75 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit von
Kreditnehmern. Davon sind 1 Million Selbstauskünfte von Bürgern,
die ihre Daten einsehen wollen.
Die Schufa ermittelt nicht selbst
Daten, vielmehr müssen Banken und andere Vertragspartner des
Unternehmens Daten über ihre Kunden liefern. Hierzu ist eine
Einwilligung des Kunden erforderlich. Daneben kommen auch
Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den
Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Diese Daten können
ohne Einwilligung des Betroffenen verwertet werden.
Liegt eine Einwilligung vor, speichert
die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren
Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße
Abwicklung von Geschäftsbeziehungen („Positivmerkmale“)
sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und
gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen („Negativmerkmale“).
Folgende Daten werden
gespeichert:
Kontaktdaten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort
aktuelle Anschrift sowie frühere Anschriften
Art, Gegenstand und
Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
- Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und
Laufzeit
- Eröffnung eines Girokontos
- ausgegebene Kreditkarten
- Einrichtung eines Telekommunikationskontos
- Kundenkonten des Handels, Versandhandels
Abweichendes Zahlungsverhalten:
- Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und
nicht bestritten sind
- Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren
Erledigung
Missbrauch eines Kontos nach
Nutzungsverbot
Angaben aus öffentlichen
Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:
- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem
Schuldnerverzeichnis)
- Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
- Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
mangels Masse
Die Höhe des Einkommens oder die Höhe
des Kontostands werden nicht gespeichert.
Kürzel zur Speicherung der
Merkmale in der SCHUFA:
EV: Eidesstaatl. Versicherung
HB: Haftbefehl
LP: Lohnpfändung
SU: Suchauftrag
VB: Vollstreckungsbescheid
ZW: Zwangsvollstreckung
IA: Insolvenzantrag
GK: Kündigung Girokonto
CA: Kreditkarte in Abwicklung
SM: Scheckkartenmissbrauch
Löschung der Daten
Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung
offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei
Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres (bei
nicht-titulierten Forderungen < 1.000,00 EUR bereits nach 1
Monat) nach ihrer Verzeichnung gelöscht. Bei Minderjährigen
direkt nach der Rückzahlung.
Das gilt für Kredite:
- nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
- titulierte Forderungen
- Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Haftbefehl zur Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung sowie die Eidesstattliche
Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim
Amtsgericht auch früher gelöscht werden (§ 915 ZPO). Daten,
die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und
Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.
Eigenauskunft
Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf
eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten
Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen.
Kostenlos erteilen die Schufa-Geschäftstellen Auskunft
allerdings nur mündlich. Eine schriftliche Eigenauskunft kann
über das Verbraucherportal der Schufa angefordert werden. Für
die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit, nach
Authentifizierung im PostIdent-Verfahren online die eigenen
Daten abfragen zu können, verlangt die Schufa eine einmalige
Anmeldegebühr. Registrierte Nutzer des Portals können
kostenpflichtig den UpdateService der Schufa abonnieren, um
per email und/oder SMS über Änderungen oder Abfragen Ihrer
Daten durch Vertragspartner der Schufa benachrichtigt zu
werden und sich regelmäßig ihren Score mitteilen zu lassen.
Gegen ein (für registrierte Nutzer des Portals verringertes)
Entgelt kann eine schriftliche Schufa-Verbraucherauskunft
bestellt werden, die im Gegensatz zur vollständigen
Schufa-Auskunft keine Angaben enthält, von wem die zum Nutzer
gespeicherten Daten an die Schufa übermittelt wurden. Die
Schufa-Verbraucherauskunft kann der Nutzer verwenden, um mit
seinen eigenen verifizierten Daten für Vertrauen in seine
Person zu werben, ohne seine Geschäftsbeziehungen offenlegen
zu müssen.
Sollten der beantragenden Person
unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das
Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Es gibt aber
auch die Möglichkeit, ein Schufa-Verbraucherservicetelefon
anzurufen.
Scoring
Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert
an. Das ist ein Wert von 1 bis 100, der dem jeweiligen
Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines
Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer
die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig
vom Zweck, für den er angefragt wird - so erhalten
beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als
Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die
Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein.
Es gibt zwei Arten von Score-Werten:
Die erste Art ist der Basisscore. Dieser wird in der
Eigenauskunft in % angegeben und nicht täglich aktualisiert.
Die zweite Art ist der Branchenscore.
Er wird tagesaktuell berechnet.
Das Scoreverfahren basiert auf dem
logistischen Regressionsmodell, das die
Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zufallsereignisses mit zwei
möglichen Ausgängen modelliert. Für das Verfahren von 2001
wurden ca. 6.7 Mio. anonymisierte Datensätze über eine
"Reifezeit" von 15 Monaten ausgewertet. Von dem
Branchenscore gibt es wieder 7 verschiedene Arten. Diese sind:
Hypothekenbank (HypoScore), Versandhandel, Handel,
Telekommunikation, Genossenschaftsbanken und Sparkassen,
Banken und die Schufa-Business-Line.
Der Branchenscore wird nicht in der
Eigenauskunft genannt. Er kann aber extra beantragt werden für
eine Grundgebühr von 3 € + 1 € für jede angeforderte
Art.
Der Ermittlung und Weitergabe von
Score-Werten kann schriftlich bei der Schufa widersprochen
werden.
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