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Wer oder was ist "Die Schufa"?
Häufig gestellte Fragen


WER ODER WAS IST "DIE SCHUFA"?

Die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird.  Sitz der Schufa Holding AG ist Wiesbaden. Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Die SCHUFA verwaltet Daten von fast 75% aller Deutschen und beabeitet pro Jahr mehr als 75 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern. Davon sind 1 Million Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten einsehen wollen.

Die Schufa ermittelt nicht selbst Daten, vielmehr müssen Banken und andere Vertragspartner des Unternehmens Daten über ihre Kunden liefern. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Daneben kommen auch Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Diese Daten können ohne Einwilligung des Betroffenen verwertet werden.

Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen („Positivmerkmale“) sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen („Negativmerkmale“).

Folgende Daten werden gespeichert:

Kontaktdaten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort
aktuelle Anschrift sowie frühere Anschriften

Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
-
Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
- Eröffnung eines Girokontos
- ausgegebene Kreditkarten
- Einrichtung eines Telekommunikationskontos
- Kundenkonten des Handels, Versandhandels

Abweichendes Zahlungsverhalten:
- Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
- Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung

Missbrauch eines Kontos nach Nutzungsverbot

Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:
- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
- Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
- Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse

Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.

Kürzel zur Speicherung der Merkmale in der SCHUFA:
EV: Eidesstaatl. Versicherung
HB: Haftbefehl
LP: Lohnpfändung
SU: Suchauftrag
VB: Vollstreckungsbescheid
ZW: Zwangsvollstreckung
IA: Insolvenzantrag
GK: Kündigung Girokonto
CA: Kreditkarte in Abwicklung
SM: Scheckkartenmissbrauch

Löschung der Daten
Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres (bei nicht-titulierten Forderungen < 1.000,00 EUR bereits nach 1 Monat) nach ihrer Verzeichnung gelöscht. Bei Minderjährigen direkt nach der Rückzahlung.

Das gilt für Kredite:
- nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
- titulierte Forderungen
- Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die Eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden (§ 915 ZPO). Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.

Eigenauskunft
Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die Schufa-Geschäftstellen Auskunft allerdings nur mündlich. Eine schriftliche Eigenauskunft kann über das Verbraucherportal der Schufa angefordert werden. Für die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit, nach Authentifizierung im PostIdent-Verfahren online die eigenen Daten abfragen zu können, verlangt die Schufa eine einmalige Anmeldegebühr. Registrierte Nutzer des Portals können kostenpflichtig den UpdateService der Schufa abonnieren, um per email und/oder SMS über Änderungen oder Abfragen Ihrer Daten durch Vertragspartner der Schufa benachrichtigt zu werden und sich regelmäßig ihren Score mitteilen zu lassen. Gegen ein (für registrierte Nutzer des Portals verringertes) Entgelt kann eine schriftliche Schufa-Verbraucherauskunft bestellt werden, die im Gegensatz zur vollständigen Schufa-Auskunft keine Angaben enthält, von wem die zum Nutzer gespeicherten Daten an die Schufa übermittelt wurden. Die Schufa-Verbraucherauskunft kann der Nutzer verwenden, um mit seinen eigenen verifizierten Daten für Vertrauen in seine Person zu werben, ohne seine Geschäftsbeziehungen offenlegen zu müssen.

Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Schufa-Verbraucherservicetelefon anzurufen.

Scoring
Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 100, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird - so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein.

Es gibt zwei Arten von Score-Werten: Die erste Art ist der Basisscore. Dieser wird in der Eigenauskunft in % angegeben und nicht täglich aktualisiert.

Die zweite Art ist der Branchenscore. Er wird tagesaktuell berechnet. 

Das Scoreverfahren basiert auf dem logistischen Regressionsmodell, das die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zufallsereignisses mit zwei möglichen Ausgängen modelliert. Für das Verfahren von 2001 wurden ca. 6.7 Mio. anonymisierte Datensätze über eine "Reifezeit" von 15 Monaten ausgewertet. Von dem Branchenscore gibt es wieder 7 verschiedene Arten. Diese sind: Hypothekenbank (HypoScore), Versandhandel, Handel, Telekommunikation, Genossenschaftsbanken und Sparkassen, Banken und die Schufa-Business-Line.

Der Branchenscore wird nicht in der Eigenauskunft genannt. Er kann aber extra beantragt werden für eine Grundgebühr von 3 € + 1 € für jede angeforderte Art.

Der Ermittlung und Weitergabe von Score-Werten kann schriftlich bei der Schufa widersprochen werden.