| GARANTIEKREDIT
Ist der finanzielle Umfang bei einem
bestimmten Geschäft schwierig abzuschätzen und weiß man
noch nicht ob man eventuell Geld benötigt oder nicht, so ist
ein Garantiekredit ganz hilfreich.
Die Bank gibt bei einem Garantiekredit eine schriftliche Erklärung
ab, das sie bei Eintreten genauestens beschriebener
Bedingungen die Zahlungen an einen Dritten leisten wird. Durch
diese erklärte Bankgarantie wird die Zahlung an Stelle des
Kunden unverzüglich und ohne Einspruch ausgeführt, bei
Eintreten der Bedingungen.
Die Bedingungen sind dabei akribisch und peinlich genau
festzuhalten, und es sind alle Möglichkeiten in Erwägung zu
ziehen. Der meist eintretende Fall ist dennoch die
Zahlungsverzögerung oder –unfähigkeit des Kunden an den
Dritten, sodass die Bank helfend eingreift. Sollte die befürchtete
Zahlungsunfähigkeit nicht eintreten, wird der Kredit auch
nicht wirklich beansprucht. Jetzt stellt sich wiederum die
Frage: Brauche ich ihn oder nicht?
Die Bank stellt mit der Einräumung eines Garantiekredits
lediglich eine Garantie oder Haftungserklärung bereit. Im
umgekehrten Fall nennt man es Bürgschaft, die eintritt, wenn
der ein Kunde finanziell ruiniert/bankrott ist und seinen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Der Kredit sieht also einen bestimmten Rahmen vor, in dem die
Bank die Haftung gegenüber einem Dritten übernimmt und die
Verpflichtung eingeht, die Haftungssumme an den Begünstigten
zu zahlen. Sie zahlt jedoch keine übertrieben hohen Summe in
beliebiger Höhe aus. |