| REALKREDIT
Man bezeichnet diesen Kredit auch als
Grund-, Objekt-, Immobiliar- oder Hypothekarkredit, sodass
daraus bereits erkennbar wird, wie der Kredit abgesichert ist.
Er ist somit durch langfristige Vermögens- und Sachwerte
abgesichert, z.B. durch die Verpfändung von Grund und Boden
oder beweglichen Sachen, Hypotheken oder Grundschulden - der
Personalkredit dagegen nicht.
Das Kreditinstitut interessiert in
diesem Fall nur die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit des
Kreditnehmers, die private Bonität spielt hier keine Rolle.
Dazu erfolgt meistens ein Eintrag ins Grundbuch, das zur
Kreditsicherung eine Grundschuld oder Hypothek an einem
Grundstück bestellt worden ist. Dabei bilden i.d.R. 60% des
Beleihungswertes der Immobilie bzw. des Grundstücks
gleichzeitig die Beleihungsgrenze. |