| SICHERUNGSÜBEREIGNUNGSKREDIT
Dieses Darlehen wird einem Schuldner
gewährt gegen Übereignung einer dinglichen Sache oder
dinglichen Rechts an den Kreditgeber. Den übereigneten
Gegenstand erhält der Schuldner zurück, sobald er seine
Pflichten aus dem Kreditvertrag erfüllt hat.
Pfandkredite sind dabei eine bevorzugte
Alternative, bei dem ein Auto, Schmuck, o.ä. beim
Darlehensgeber als Pfand hinterlegt wird.
Dieser Kredit wird zunehmend genutzt
wegen seiner unkomplizierten Abwicklung und der entfallenen
Bonitätsprüfung. |