| STAATSKREDIT / ÖFFENTLICHE
KREDITE
Das sind direkte oder indirekte Kredite
der Kommunen, Länder und des Staates an private Unternehmen
im Rahmen staatlicher Förderprogramme. Die Genehmigung
solcher Kredite erfolgt zu Vorzugskonditionen und ist an die
Erfüllung bestimmte Voraussetzungen gebunden (z.B.
Unternehmensgröße, Vermögensstand, Branche, Standort).
Solche Kredite werden in aller erster Linie vergeben durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die Deutsche
Ausgleichsbank. |