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VERBRAUCHERKREDIT
Das ist ein ganz normaler
Darlehensvertrag. Dabei ist der Darlehensnehmer ein
Verbraucher nach § 13 BGB, also alle natürlichen Personen,
die ein Rechtsgeschäft abschließen, das weder zu ihrer
gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
beiträgt und genutzt wird.
Dabei unterliegen
Verbraucherkreditverträge besonderen Vorschriften des §§
488 ff. BGB. |