| VERWANDTENKREDIT
Dabei handelt es sich um ein Darlehen,
allerdings wird dieses zum Eigenkapital gerechnet. Das
Verwandtendarlehen muss wie unter Dritten vereinbart werden
– darauf ist zu achten! Es ist in schriftlicher Form und zu
einem bestimmten Zinssatz zu vereinbaren. Außerdem ist die
Art und Weise der Rückzahlung schriftlich fest zu halten. |