| WARENKREDIT
Der Warenkredit wird i.d.R. beim Handel
mit verschiedenen Waren gewährt. Den Warenkredit gewährt der
Lieferant der Ware gegenüber seinem Kunden, dieser ist
Schuldner. Unterschiedliche Handelsmodalitäten führen zur
Vergabe des Warenkredits, die auf den Zahlungs- und
Lieferungsverkehr zurück zu führen sind.
Jedoch kann ein Warenkredit auch von
einer Bank gegenüber einem Unternehmen gewährt werden,
dieses sichert den Kredit mit den eigenen Waren, Rohstoffen,
Hilfsmitteln usw. ab. Das funktioniert also wie in einem
Pfandhaus, nur das es sich hierbei um wesentlich höhere
Summen handelt. Damit der Schuldner die Ware, die der Bank als
Pfand dient, nicht einfach verkaufen kann, wird der Standort
des Pfandes unter Aufsicht des Kreditgebers gestellt. Das
bedeutet er Schuldner muss den Lagerort des Pfandes sichern
und die Zugangsmittel wie Schlüssel, Karte usw. dem
Kreditgeber überlassen oder die Bank lagert es selber ein.
Die zuletzt erwähnte Art der Abwicklung des Warenkredit
findet heute allerdings so gut wie keine Anwendung mehr, da im
Ernstfall die Ware nicht zu dem Preis veräußert werden kann,
um auf die benötigte Darlehenssumme zu kommen. |